Antrag – „Gefährdung im Wohngebiet Haßloch Nord durch Wildschweinrotten“ zur sofortigen Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ortsansässige Jäger werden beauftragen die Wildschweinrotten an der Horlache zu schießen.
Das erlegte Wildschwein wird dem Jäger überlassen. Eine Schießprämie von 50 € als Aufwandentschädigung wird gezahlt.

Begründung:
An der Horlache wird die Population von Wildschweinen immer größer. Angezogen von den angesäten Feldern die Nahrung und Unterschlupf bieten, zerstören sie die Wegeränder und sind ebenfalls eine Gefahr für die Bewohner im Max-Beckmann-Weg. Die Wildschweine bewegen sich nachts regemäßig im Wohngebiet.

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